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Kostenübernahme

Die

Kosten

Übernahme

Ein Problem vieler:

Zunächst bescheinigt eine Verordnung (Rezept) die medizinische Notwendigkeit eines Haarersatzes. Diese Verordnung (Rezept) kann Ihr Hausarzt, der Hautarzt, Ihr Frauenarzt, aber auch Ihr behandelnder Onkologe ausstellen.  Hierdurch erhalten Sie einen Zuschuss Ihrer Krankenkasse.


Dieser Zuschuss variiert in der Höhe je nach Diagnose. Die Kassen unterscheiden, ob es sich um ein temporäres Haarausfall-Problem handelt, wie zum Beispiel durch eine Chemotherapie, bei der nach Behandlungsende die Haare wieder wachsen, oder ob es sich um eine dauerhafte Alopezie (Haarausfall) dreht.

Von Kasse zu Kasse und von Bundesland zu Bundesland gibt es Unterschiede in der Höhe des Zuschusses. Es gibt auch die sogenannten „Kassenmodelle“, die je nach Höhe dem Zuschuss von der Krankenkasse ganz übernommen werden. 

Die Haarqualität, die Fertigungsart und der Tragekomfort bestimmen den Preis eines Haarersatzes. Selbstverständlich ist Echthaar in der Anschaffung generell immer kostenintensiver als Kunsthaar. 


Die eventuell noch anfallenden Kosten, die zwischen dem Preis für den Haarersatz und dem Zuschuss der Krankenkasse liegen, nennt man den Eigenanteil und müssen vom Patienten selbst getragen werden.


Kleiner Tipp: Patienten, die eine Zusatzversicherung für Krankheitskosten abgeschlossen haben, können erfahrungsgemäß den Eigenanteil teils über diese noch abrechnen bzw. wird dieser ganz übernommen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ein Zuschuss über die gesetzliche Krankenversicherung genehmigt wurde, dann zahlt auch die Zusatzversicherung.

 


Bei Privatversicherten werden die Gesamtkosten für den Haarersatz meist zu 80 %, aber oft  auch komplett von der Versicherung gezahlt.




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